Gewerbliche Nutzung von Photovoltaikanlagen

Mittlerweile versuchen immer mehr Unternehmen aktiv einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. In Verbindung mit umweltschonenden Maßnahmen versuchen Betriebe gleichzeitig Kosten, Ressourcen und Energie zu sparen. Um mit einem Unternehmen zum Umweltschutz beizutragen, gibt es viele verschiedene Möglichkeiten. Eine davon ist die Nutzung einer Photovoltaikanlage.

Die gewerbliche Nutzung von Photovoltaikanlagen

Ob als Unternehmen oder Privatmann, mit einer solchen Solaranlage kann jeder dazu beitragen die Umwelt zu schonen

Bei einer Photovoltaikanlage wird mit Hilfe von Solarzellen ein Anteil der Sonnenstrahlung umgewandelt in elektrische Energie. Deshalb nennt man die Photovoltaikanlage auch Solarstromanlage. Sobald eine Photovoltaikanlage eine bestimmte Größe erreicht, wird sie als Solarkraftwerk bezeichnet. Dazu kann man auch im Handelsblatt einiges erfahren, zum Beispiel wo sich das derzeit größte Solarkraftwerk befindet.

Man spricht von Photovoltaik wenn Lichtenergie durch Solarzellen direkt in elektrische Energie umgewandet wird. Bei der Lichtenergie handelt es sich in der Regel um Energie aus dem Sonnenlicht.

Die Anlagetechniken

Um eine Photovoltaikanlage zu nutzen gibt es mehrere Techniken. Es gibt die netzferne und die netzgekoppelte Photovoltaikanlage. Bei einer netzfernen Photovoltaikanlage ist die Anlage nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen, also netzfern. Eine netzferne Anlage wird zum Beispiel genutzt, wenn an Ort und Stelle kein Strom vorhanden ist, oder wenn bei einem Stromausfall des öffentlichen Stromnetzes ein Betrieb weiterhin mit Strom versorgt werden soll.

Bei netzgekoppelten Photovoltaikanlagen sind diese an ein großes Verbundnetz angeschlossen, also netzgekoppelt. Bei diesen Photovoltaikanlagen gibt es mehrere Formen. Darunter zum Beispiel die Aufdachanlage, die Gebäudeintegrierte Anlage und die Freilandanlage.

Versicherungen für Photovoltaikanlagen

Sobald eine Photovoltaikanlage gewerblich genutzt wird, sollte eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden. Diese Solarstromanlagen sind in der Regel sehr teuer und die Anschaffungskosten dementsprechend hoch. Durch diverse Umwelteinflüsse, wie zum Beispiel Hagel oder Sturm kann an den wertvollen Anlagen ein großer Schaden entstehen.

Hat man dann keine Versicherung abgeschlossen, kann es sehr teuer und vor allem ärgerlich werden. Aber eine Photovoltaik Versicherung, die alle Risiken abdeckt, kann in solchen Fällen sehr beruhigend sein und die Finanzlage eines Unternehmens entlasten. Deshalb ist es allen Unternehmen dringend geraten eine passende Versicherung für die Photovoltaikanlagen abzuschließen. Bei der Wahl einer Versicherung sollte man allerdings einige Aspekte berücksichtigen.

Der Beginn des Versicherungsschutzes

Sehr wichtig ist zum Beispiel der Beginn des Versicherungsschutzes. Im besten Fall sollte der Versicherungsschutz gelten, sobald die Anlage betriebsfertig ist. Es gibt sogar einige Versicherungen, die bereits die Bauphase der Anlage absichern.

Der Überspannungsschutz

Beim Kauf der Anlage sollte man direkt mit der Versicherung abklären, ob ein Überspannungsschutz notwendig ist. Einige Versicherungsgesellschaften bestehen nämlich darauf. Daher sollte man dies vor Abschluss der Versicherung klären. Ansonsten könnte es beim Schadenfall dazu kommen, dass die Versicherung keine Kosten übernimmt.

Der Blitzschutz

Des Weiteren sollte geklärt werden, ob ein Blitzschutz angebracht ist. In einigen Fällen trägt eine Versicherung nur die Schadenkosten, wenn bei einem Blitzeinschlag ein Blitzschutz vorhanden war und trotzdem Schaden entstand.

Aber egal bei welcher Versicherungsgesellschaft man Kunde ist, eine Photovoltaik Versicherung, die alle Risiken abdeckt, ist immer empfehlenswert.

Baugenehmigung

Bevor man eine Photovoltaikanlage gewerblich nutzt, sollte man sich über die örtlichen Baugenehmigungen informieren. Je nach dem wie und wo man die Photovoltaikanlage nutzt, muss man eine Baugenehmigung einholen, bevor man die Anlage tatsächlich nutzen kann. Um sich Ärger mit den Behörden und unnötige Kosten zu ersparen, ist es daher dringend empfehlenswert sich bei lokalen Behörden über Richtlinien und Vorschriften zu informieren.

Auch eine Nutzungsänderung einer Photovoltaikanlage ist meistens genehmigungspflichtig. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Anlage auf einem angemieteten Dach betrieben wird und der erzeugte Strom an einen Energieversorger verkauft wird. Handelt es sich bei der angemieteten Dachfläche bereits um einen anderen gewerblichen Betrieb, dann verändert sich in diesem Fall die ursprüngliche Nutzung. Es gibt noch viele weitere Fälle, bei denen eine Baugenehmigung notwendig wird.

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