Subventionierung Umweltfreundlicher Fahrzeuge

Finanzielle Hilfe und die Subventionierung umweltfreundlicher Fahrzeuge in Form von Beiträgen und Steuererleichterungen sollte in Zukunft noch verstärkt vom Staat und von den Ländern kommen, dessen leere Kassen aber häufig keine großen Sprünge erlauben.

Sonderbeiträge für die Umrüstung oder den Neukauf umweltfreundlicher Fahrzeuge

Die Politik verfolgt schon seit einigen Jahren das Ziel, Transportunternehmer dazu zu motivieren, in die Erneuerung bzw. die Nachrüstung ihres Fahrzeugparks zu investieren. Noch wird über die verpflichtende, europaweite Einführung des Euro6-Standards für schwere Transportfahrzeuge zwar noch kontrovers diskutiert, aber dessen Einführung ist mit 1. Jänner 2014 für alle Neuzulassungen bereits verpflichtend geregelt. Seit dem 1. Jänner 2011 gilt für Neuzulassungen von Pkws der Euro5-Standard und mit weiteren Verschärfungen ist zu rechnen, doch sollen freiwillige Schritte und Maßnahmen hin zu einer Verringerung der Schadstoffemissionen bereits jetzt verstärkt gefördert werden.

Konkret sieht die Sonderaktion der Länder Förderungen für den Ankauf neuer Euro6-Transportfahrzeuge sowie Förderungen für die Ausstattung von vorhandenen Transportfahrzeugen mit Euro6-Technologie oder mit Rußpartikelfiltern vor. Während sich der Beitrag beim Neukauf auf 40 Prozent der Mehrkosten zur Erreichung des höheren Umweltstandards beläuft, ist für Investitionsausgaben bei Um- und Nachrüstung ein Fördersatz von 25 Prozent vorgesehen.

Pkws, welche die Euro-3-Abgasnorm nicht erfüllen sowie Diesel-Pkws ohne eingebauten Rußpartikelfilter werden in Deutschland weiterhin mit einer höheren Kraftfahrzeugsteuer belegt.

Lkw mit Hybridantrieb zum Truck of the Year 2011 gekürt

Der Atego von Mercedes Benz konnte 2011 die wichtige Auszeichnung einheimsen

Mercedes hieß 2011 der Sieger. Mit dem Mercedes Atego Blu Tec konnte man gegenüber den Konkurrenten punkten.
Der serienreife Zwölftonner verbrauche, so der Hersteller, zehn bis 15 Prozent weniger Treibstoff und stoße damit auch dementsprechend weniger CO² aus als das herkömmlich angetriebene Modell. Diese Einsparungen seien wegen des Einsatzes einer Start-Stopp-Automatik, einer Bremsenergie-Rückgewinnung, eines Elektromotors und luftgekühlter Lithium-Ionen-Akkus möglich.

Der Trend zu methangasbetriebenen Fahrzeugen, wie am Beispiel Volvo, ist aber auch bei den kleineren Nutzfahrzeugmodellen wie dem Fiat Ducato oder Fiorino spürbar. Das ist für die Unternehmen besonders im Hinblick auf die Euro-6-Regelung interessant. Die Norm Euro 6 für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen tritt wie eingangs bereits erwähnt europaweit mit 1. Jänner 2013 in Kraft. Laut einer Schätzung der Unternehmensberatung McKinsey müssten pro Lkw-Motor, der nachgerüstet werden muss, etwa 5.500 Euro investiert werden, um die dann geltenden Grenzwerte für Schadstoffemissionen einzuhalten.

So setzen gar einige Produzenten auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge für innerstädtische Transporte. Experten betonen, dass dadurch nicht nur die Luftqualität verbessert, sondern auch die Lärmbelästigung eingeschränkt werden könne.

Sie geben allerdings auch zu bedenken, dass der Anteil der mit Alternativtreibstoffen fahrenden Nutzfahrzeuge am Verkauf noch ziemlich gering ist. Verstärkte Subventionierungen seitens der EU und dem Staat sollten diesen Trend zu umweltfreundlicheren Fahrzeugen beschleunigen.

Diese Entwicklungen sind vor allem im Zusammenhang mit der EU-Richtlinie zur Verwendung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2009/28/EG) wichtig. Denn mit dieser Richtlinie hat sich die Politik ambitionierte Ziele gesetzt: So soll der erneuerbare Energieanteil im Transportsektor ab dem Jahr 2020 mindestens zehn Prozent betragen.

In Zukunft soll der Ausstoß von umweltschädlichen Emissionen von Fahrzeugen in der EU weiter eingeschränkt werden. Das ist jedoch nur durch Änderungen in der Technologie möglich. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass der derzeit so kleine Anteil der „grüneren“ Nutzfahrzeuge am Gesamtverkehr langsam aber beständig wächst – und zwar sowohl bei Nutzfahrzeugen als auch bei Autos.

Steuererleichterungen für schadstoffarme Lastkraftwagen

Anteilige Rückvergütung der Treibstoffsteuer – Der Antrag auf die Erstattung der Steuer ist für den Treibstoffverbrauch bei der Bundeszollverwaltung einzureichen; es gelten dabei unverändert die bisherigen Formvorschriften. Die Erstattung beträgt 17,17 Euro pro 1.000 Liter. Der Ankauf des Treibstoffes kann ausschließlich durch Rechnungen belegt werden. Die Vergütung steht Unternehmen für Lkws mit einer Brutto-Gesamtlast ab 11,5 Tonnen zu; sie gilt für die Beförderung von Sachen sowohl auf eigene Rechnung (Werksverkehr), als auch auf fremde Rechnung (gewerblicher Güterverkehr bzw. Frächter).

Verminderung Akzisen – Die Gutschrift für die Verteuerung der Treibstoffpreise (Teuerung Diesel) betrifft neben den Transportunternehmen (auf eigene und fremde Rechnung) auch verschiedene öffentliche und private Unternehmen, welche die Personenbeförderung betreiben. Die Lkws müssen hier eine Brutto-Gesamtlast von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen. Die Höhe der Erstattung beträgt 33,21 Euro pro 1.000 Liter Dieseltreibstoff.

Obergrenze – Aufgrund einer Einschränkung durch die EU dürfen die vorgenannten Vergütungen insgesamt nicht die Obergrenze von 33,21 Euro pro 1.000 Liter Treibstoff übersteigen. Dies bedeutet im Klartext, dass in den Fällen, in denen beide Vergütungen beansprucht werden können (Treibstoffsteuer und „Teuerung Diesel“), die zweite Vergütung auf 16,03 Euro je 1.000 Liter herabgesetzt wird.